AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

überarbeitet: Januar 2018

§1 Allgemeine Geltungsbereiche
1. Die Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausbildung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Für alle Verträge ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
2. Sämtliche Angebote sind im Bezug auf Preise, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Die erteilten Aufträge gelten erst nach Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
4. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nachlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB zugesandt.

§3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall, schon bei Vertragsabschluss, die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe von uns ab.
3. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unserer Vertragspartner insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

§4 Vergütung
1. Im Falle des Verbrauchergeschäftes sind die angebotenen Kaufpreise bindend. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Ist der Käufer Unternehmer, so sind die Preise freibleibend. Die Berechnung wird jeweils zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis vorgenommen. Wir sind berechtigt zwischenzeitlich für die Beschaffung, Lieferung, Herstellung oder ähnliche eingetretene, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten, Kostensteigerungen, durch Preiserhöhungen im entsprechenden Umfang an den Käufer weiterzugeben.
3. Unsere Rechnungen sind zahlbar in Euro innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, sofern zwischen dem Käufer und uns, außerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.
4. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.

§5 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

§6 Liefer- und Annahmefristen
1. Lieferfristen und Liefertermine in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Lieferer in Verzug. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. Lieferfristen und Lieferpflichten ruhen, so lange der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten in Rückstand ist oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden besteht. Wir können in diesem Falle die weitere Lieferung von der Bestellung von Sicherheiten abhängig machen. Ist eine Abnahmefrist hinsichtlich der Gesamtlieferung oder für einzelne Teillieferungen festgesetzt, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Abrufzeiten einzuhalten. Wir sind nach Fristablauf zur weiteren Lieferung nicht verpflichtet. Abruf und Spezifikationen einzelner Teillieferungen sind möglichst in gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist.
2. Abnahme- und Einteilungsverzug geben dem Lieferer aber auch das Recht, die Einteilung selbst vorzunehmen und zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.

§7 Bereitstellung
1. Der Versand und die Berechnung erfolgen unmittelbar nach Fertigstellung. Wird der Versand durch Umstände verhindert, die von uns nicht zu vertreten sind (bsp.-weise durch Fehlen oder Mängel der Versandverfügung usw.), so wird der Kaufpreis nach der erfolgten Anzeige über die Bereitstellung fällig. Zu einer Lagerung sind wir nicht verpflichtet. Erfolgt Lagerung, so geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

§8 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels folgende Vorgehensweise vereinbart:
  • bei Produkten im Wert unter 500,00 Euro kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen.
  • übersteigt der Wert der Kaufsache 500,00 Euro, so steht uns binnen angemessener Zeit (Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen) zunächst ein Nachbesserungsversuch zu.

3. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
4. Schlägt die Nachlieferung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich, nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, also spätestens einen Tag nach Empfang der Ware, schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
6. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
7. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht uns gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
9. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
10. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

§9 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen. Gegenüber dem Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag: Königs-Wusterhausen, Brandenburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die komplett oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

§11 Schiedsgerichtsklausel bei Unternehmerverträgen
1. Alle Streitigkeiten die sich im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Unternehmer bestehenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, sollen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden werden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Königs-Wusterhausen, Brandenburg. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einen. Das anwendbare Recht ist das deutsche Recht.
2. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist die deutsche Sprache. Sofern sich die Vertragsparteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, soll dieser von der DIS, Adenauerallee 148, 53113 Bonn oder einer der Geschäftsstellen dieser Institution benannt werden.
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